Autovermietung Wolfsburg GmbH, Wolfsburg (Heinrich-Nordhoff-Str. 119-123, 38440 Wolfsburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Autohaus Wolfsburg Hotz u. Heitmann GmbH & Co. KG am 22.05.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Autovermietung Wolfsburg GmbH, Wolfsburg (Heinrich-Nordhoff-Str. 119-123, 38440 Wolfsburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.04.2008 mit der Autohaus Wolfsburg Hotz u. Heitmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg (AG Braunschweig HRA 100248) als übernehmenden Rechtsträger verschmolzen. Die Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger haben jeweils durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.