HRB 600444: Autowelt Schuler Villingen GmbH, Villingen-Schwenningen, Margarethe-Scherb-Straße 45, 78052 Villingen-Schwenningen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.03.2022 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 600444: Autowelt Schuler Villingen GmbH, Villingen-Schwenningen, Margarethe-Scherb-Straße 45, 78052 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autowelt Schuler Horgen GmbH", Zimmern ob Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRB 470290) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 600444: Autowelt Schuler VS GmbH, Villingen-Schwenningen, Margarethe-Scherb-Straße 45, 78052 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Autowelt Schuler Villingen GmbH. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Donaueschingen, 78166 Donaueschingen, Geschäftsanschrift: Breslauer Straße 45, 78166 Donaueschingen.
HRB 600444: Autowelt Schuler VS GmbH, Villingen-Schwenningen, Margarethe-Scherb-Straße 45, 78052 Villingen-Schwenningen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autowelt Schuler Villingen GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601537) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 600444: Autowelt Schuler VS GmbH, Villingen-Schwenningen, Margarethe-Scherb-Straße 45, 78052 Villingen-Schwenningen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Lack- und Karosseriezentrum Schwarzwald-Baar GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 602748) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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