AvK Deutschland Verwaltungsgesellschaft mbH, Ingolstadt (Bunsenstraße 17, 85053 Ingolstadt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.8.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der AvK Holding Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 4332) verschmolzen.Die Verschmelzung ist wirksam am 31.10.2007. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
85053 Ingolstadt
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Amtsgericht: Ingolstadt
Rechtsform: GmbH