HRB 15944 FF: AvP Dienstleistung GmbH, Steinhöfel, Am Gewerbegebiet 1, 15518 Steinhöfel OT Heinersdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 15944 FF: AvP Dienstleistung GmbH, Steinhöfel, Am Gewerbegebiet 1, 15518 Steinhöfel OT Heinersdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Lingen, Edith, geb. Hoffmann
HRB 15944 FF: AvP Dienstleistung GmbH, Steinhöfel, Am Gewerbegebiet 1, 15518 Steinhöfel OT Heinersdorf. Vorstand: Geschäftsführer: 4. Wickel, Claudia, * ‒.‒.‒‒, Bottrop; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 134094 B: AvP Nord-Ost GmbH, Steinhöfel OT Heinersdorf, Wittestraße 30 K, 13509 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Steinhöfel OT Heinersdorf; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Steinhöfel OT Heinersdorf verlegt (Amtsgericht Frankfurt/Oder, HRB 15944 FF). neue Anschrift: Am Gewerbegebiet 1 in 15518 Steinhöfel/OT Heinersdorf.
HRB 15944 FF: AvP Dienstleistung GmbH, Steinhöfel, Am Gewerbegebiet 1, 15518 Steinhöfel OT Heinersdorf. Name der Firma: AvP Dienstleistung GmbH; Sitz der Firma: Steinhöfel; Geschäftsanschrift: Am Gewerbegebiet 1, 15518 Steinhöfel OT Heinersdorf; Gegenstand: Die Abrechnung von Rezepten jeder Art gegenüber Kostenträgern. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Ködel, Cornelia, geb. Schallat, * ‒.‒.‒‒, Weißenfels; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Lingen, Edith, geb. Hoffmann, * ‒.‒.‒‒, Hünxe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3. Winter, Inge, geb. Ximar, * ‒.‒.‒‒, Weißenfels; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.03.2011 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 134094 B) nach Steinhöfel verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz) und in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage). Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 24.05.2016 mit der AvP Service AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 39434), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 24.05.2016 zugestimmt hat. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.05.2016 durch Abspaltung zur Aufnahme aus einem Teil des Vermögens der AvP West GmbH (künftig AvP Deutschland GmbH) mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 38571) - die Betriebstätte AvP Hünxe, Hauptstraße 10 in 46569 Hünxe, die Betriebsstätte AvP Nord, Am Gewerbegebiet 1 in 15518 Steinhöfel, OT Heinersdorf sowie die Betriebsstätte AvP Ost, Rudolf- Diesel - Straße 28 in 06667 Weißenfels - als Gesamtheit übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.05.2011 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird