HRA 56243 B: Avala VI Invest GmbH & Co. KG, Berlin, Friedrichstraße 68 (Eingang Mohrenstraße 50), 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Gesellschaften vom selben Tage ist die Avala VI UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 172061 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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