Avanti Personaldienstleistungs GmbH, Ransbach-Baumbach, Rheinstrasse 87, 56235 Ransbach-Baumbach. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.02.2011 im Wege des Formwechsels in die Avanti Personaldienstleistungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Ransbach-Baumbach (Amtsgericht Montabaur HRA 21071) umgewandelt. Der Formwechsel wird mit heute erfpögter Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56235 Ransbach-Baumbach
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH