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Avenion Medientechnik e.K., Hofheim (HRA 29610) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Lorsbacher Str. 62
65719 Hofheim
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRA 29610
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: eK
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Avenion Medientechnik e.K. aus Hofheim war im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRA 29610 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Avenion Medientechnik e.K. ihren Standort nicht geändert. Die Avenion Medientechnik e.K. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 23.10.2006
Veränderung

Avenion Medientechnik e.K., Hofheim am Taunus (Lorsbacher Str. 62, 65719 Hofheim am Taunus). Der Einzelkaufmann hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Avenion GmbH mit Sitz in Hofheim am Taunus (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78213) übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.