HRB 743188: Axitec Brasilien International GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Avevo GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Axitec Beteiligungs GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 743331) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 743188: Axitec Brasilien International GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Axitec Markenrechts GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 743152) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 743188: Axitec Brasilien International GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Axitec USA International GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 741153) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 743188: Axitec Brasilien International GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Axitec International Türkei GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 752882) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Axitec Brasilien International GmbH, Böblingen, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2012. Geschäftsanschrift: Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Gegenstand: Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Vermögen an Unternehmen aller Art im In- und Ausland, sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung für solche Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wiedmann, Steffen, Tübingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.