Aviagen FS GmbH, Visbek, Norddöllen 51, 49429 Visbek. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Erich Wesjohann Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG am 02.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Aviagen FS GmbH, Visbek, Norddöllen 51, 49429 Visbek. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der Erich Wesjohann Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Visbek (Amtsgericht Oldenburg HRA 110998) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Aviagen FS GmbH, Visbek, Norddöllen 51, 49429 Visbek. Mit der EW GROUP GmbH, Visbek (Amtsgericht Oldenburg HRB 200251) als herrschendem Unternehmen ist am 05.04.2012 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Aviagen FS GmbH, Visbek, Norddöllen 51, 49429 Visbek. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2011 mit Änderung vom 29.11.2011. Geschäftsanschrift: Norddöllen 51, 49429 Visbek. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten von Darlehensforderungen und die Gewährung von Darlehen an Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften im Sinne von § 290 HGB, soweit diese nicht nach dem KWG erlaubnispflichtig sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fahlbusch, Markus, Goldenstedt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.