HRA 23054: Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Flughafenstraße 120, 40474 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Peter-Müller-Straße 20, 40468 Düsseldorf.
HRA 23054:Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Flughafenstraße 120, 40474 Düsseldorf.Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Beerepoot, Maurits, Brüssel, * ‒.‒.‒‒.
HRA 23054:Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Flughafenstraße 120, 40474 Düsseldorf.(Geschäftszweig: Die Erbringung vvon Dienstleistungen aller Art für den Flughafenbetrieb (Airport Services)). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Flughafenstraße 120, 40474 Düsseldorf. Die Gesellschaft wird durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Persönlich haftender Gesellschafter: Aviapartner Handling GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 73139), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Aviapartner Düsseldorf GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 60582) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.