HRB 263281: Avilov Services GmbH, München, Bavariastraße 7, 80336 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2021 mit Nachtrag vom 31.03.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Planung und Durchführung von Produkt- und Servicelösungen im Bereich Customer Service und Customer Care. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kuby, Elias, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: de Haan, Niels, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Haßler, Katharina, Gauting, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 263281: Avilov Services GmbH, München, Bavariastraße 7, 80336 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2021. Geschäftsanschrift: Bavariastraße 7, 80336 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Planung und Durchführung von modernen Produkt- und Servicelösungen für die Luftverkehrsbranche. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kuby, Elias, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen Aviation Lovers Support + Services GmbH, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 262299). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.