Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Avira CM GmbH, Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB
724663) |
|
b)
Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Das Registerblatt ist geschlossen.
c)
Personenbezogene Daten (Firma) geändert bei; nun:
Kommanditist:
Avira Holding GmbH, Frankfurt am Main, (Amtsgericht Frankfurt
am Main HRB 118676), Haftsumme: 1.005.000,00 EUR |
a)
06.02.2024
Hößler
b)
Kommanditist/en mit der
Bezeichnung Haftsumme
gemäß Artikel 89 Absatz
2 EGHGB von Amts
wegen neu vorgetragen. |
HRA 721878: Avira Holding GmbH & Co. KG, Tettnang, Kaplaneiweg 1, 88069 Tettnang. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind jeweils aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2021 und der jeweiligen Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2021 die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "Avira VB GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 726711), "Avira OP GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 726712), "Avira International Holding GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 632037), "Avira Finanzierungsgesellschaft mbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 730288), "Auerbach Verwaltungs-GmbH", Tettnang (AG Ulm HRB 631584) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 721878: Avira Holding GmbH & Co. KG, Tettnang, Kaplaneiweg 1, 88069 Tettnang.
HRA 721878:Avira Campus Management GmbH & Co. KG, Tettnang, Kaplaneiweg 1, 88069 Tettnang.Firma geändert; nun: Avira Holding GmbH & Co. KG. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.02.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Avira Holding GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 630992) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Avira Campus Management GmbH & Co. KG, Tettnang, Lindauer Str. 21, 88069 Tettnang. Neue Geschäftsanschrift: Kaplaneiweg 1, 88069 Tettnang.
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