AxFlow (Bayern) Gesellschaft mbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck (Ludwigstraße 12, 82140 Olching). Die Verschmelzung wurde am 19.07.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Düsseldorf HRB 26009).
AxFlow (Bayern) Gesellschaft mbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck (Ludwigstraße 12, 82140 Olching). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der AxFlow GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 26009) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.