HRB 8920: Ayhan Gastro Service GmbH, Rheine, Pompeystr. 6, 48432 Rheine. Nicht mehr Geschäftsführer: Ayhan, Neyhat, Rheine, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Ayhan, Nebil, Rheine, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Ayhan Gastro Service GmbH, Rheine, Bonifatiusstr. 371-373, 48432 Rheine. Änderung zur Geschäftsanschrift: Pompeystr. 6, 48432 Rheine.
Ayhan Gastro Service GmbH, Rheine, Bonifatiusstr. 371-373, 48432 Rheine. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
Ayhan Gastro Service GmbH, Rheine, Bonifatiusstr. 371-373, 48432 Rheine. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2010. Geschäftsanschrift: Bonifatiusstr. 371-373, 48432 Rheine. Gegenstand: Handel mit Lebensmitteln und Lebensmittelverpackungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Ayhan, Neyhat, Rheine, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Neyhat Ayhan, Rheine, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Ayhan Gastro Service e.K. in Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRA 5999) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.08.2010. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.09.2010 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.