HRB 19911: Aykho Events & Service GmbH, Neuss, Lahnstr. 12, 41469 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 19911: Aykho Events & Service GmbH, Neuss, Lahnstr. 12, 41469 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 19911: Aykho Events & Service GmbH, Neuss, Lahnstr. 12, 41469 Neuss. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (501 IN 3/19) vom 10. Mai 2019 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 28612: Aykho Events & Service GmbH, Oberhausen, Am Lipperfeld 34 a, 46047 Oberhausen. Neuss. Geschäftsanschrift: Lahnstr. 12, 41469 Neuss. Der Sitz ist nach Neuss (jetzt Amtsgericht Neuss, HRB 19911) verlegt.
HRB 19911: Aykho Events & Service GmbH, Neuss, Lahnstr. 12, 41469 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 2. Mai 2016. Die Gesellschafterversammlung vom 26. Juni 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Oberhausen (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 28612) nach Neuss beschlossen. Nach Sitzverlegung nun: Geschäftsanschrift: Lahnstr. 12, 41469 Neuss. Gegenstand: Veranstaltungsservice, Eventservice, Ordner- und Servicetätigkeiten im Rahmen von Veranstaltungen, Immobilienverwaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Uygur, Osman, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schlender, Thomas Walter, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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