HRB 107537:Schott.PR - International Public Relations GmbH, Hamburg, Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: AzetPR International Public Relations GmbH.
Schott Relations Hamburg GmbH, Hamburg, Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Schott.PR - International Public Relations GmbH.
Schott Relations Hamburg GmbH, Hamburg, Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Schott, Peter Jochen, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
Schott Relations Hamburg GmbH, Hamburg, Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.08.2009 wirksam geworden.
Schott Relations Hamburg GmbH, Hamburg, Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung eines Vermögensteils aus der Schott Relations GmbH, Stuttgart (AG Stuttgart HRB 10448) auf diese Gesellschaft beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.03.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.03.2009 Teile des Vermögens der Schott Relations GmbH mit Sitz in Stuttgart (AG Stuttgart HRB 10448) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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