HRB 25990: Azur Property Management Verwaltungs GmbH, Dresden, Altmarkt 10 D, 01067 Dresden. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 25990: Azur Property Management Verwaltungs GmbH, Dresden, Altmarkt 10 D, 01067 Dresden. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
HRB 25990: Azur Property Management Verwaltungs GmbH, Dresden, Altmarkt 10 D, 01067 Dresden. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Promontoria Azur Holding II B.V mit dem Sitz in Baar/ Niederlande (eingetragen im niederländischen Handelsregister der Handelskammer; Nr. 33277013) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 25990: Azur Property Management Verwaltungs GmbH, Dresden, Altmarkt 10 D, 01067 Dresden. 1. Angaben nach § 122d Nr. 1 UmwGDer als Anlage zu diesem Dokument beigefügte Verschmelzungsplan wurde bei dem zuständigen Handelsregister eingereicht.2. Angaben nach § 122d Nr. 2 UmwGAn der dem Verschmelzungsplan zugrunde liegenden grenzüberschreitenden Verschmelzungsind die Promontoria Azur Holding II B.V. als übernehmende Gesellschaft (UbernehmendeGesellschaft) und die Azur Property Management Verwaltungs GmbH als übertragendeGesellschaft (Ubertragende Gesellschaft) beteiligt.Die Übernehmende Gesellschaft ist eine nach niederländischem Recht gegründete haftungsbeschränkte Gesellschaft mit satzungsgemäßem Sitz in Baarn, Niederlande und Geschäftsanschrift Oude Utrechtseweg 32, 3743 KN Baarn, Niederlande.Die Übertragende Gesellschaft ist eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dresden, Deutschland, und Geschäftsanschrift Altmarkt 10 D, 01067 Dresden, Deutschland.3. Angaben nach § 122d Nr. 3 UmwGDie Übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im niederländischen Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 33277013. Die Übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 25990.4. Angaben nach § 122d Nr. 4 UmwGDie Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können gemäß § 122j Abs. 1 UmwG für ihre Forderungen Sicherheit verlangen. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur dann zu, wenn sie ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, anmelden. Die Anmeldung hat schriftlich und unter Bezeichnung des Grundes und der Höhe des Anspruchs zu erfolgen. Zudem ist glaubhaft zu machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Gläubigerforderung gefährdet wird. Ein Anspruch der Gläubiger auf Sicherheitsleistung ist ausgeschlossen wenn dem Gläubiger bereits anderweitig Sicherheit geleistet wurde.Darüber hinaus können vollständige Auskünfte unter den folgenden Anschriften eingeholt werden:Promontoria Azur Holding II B.V.Oude Utrechtseweg 323743 KN BaarnNiederlandeAzur Property Management Verwaltungs GmbHAltmarkt 10 D01067 DresdenDeutschland.
HRB 25990: Azur Property Management Verwaltungs GmbH, Dresden, Altmarkt 10 D, 01067 Dresden. Die Promontoria Azur Cluster I Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 28327) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.05.2016 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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