Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
15.11.2022
Dr. Sandidge
b)
Fall 6 |
HRB 130686: B&A Gerüstbau GmbH, Hamburg, Papenreye 65, 22453 Hamburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
HRB 130686: B&A Gerüstbau GmbH, Hamburg, Papenreye 65, 22453 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 60/16) vom 06.05.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführerin ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 130686: B&A Gerüstbau GmbH, Hamburg, Obergeorgswerder Deich 26, 21109 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Papenreye 65, 22453 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Mustafa, Zurhije, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Wieczorek, Edward, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
B&A Gerüstbau GmbH, Hamburg, Obergeorgswerder Deich 26, 21109 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2014. Geschäftsanschrift: Obergeorgswerder Deich 26, 21109 Hamburg. Gegenstand: Gerüstbau, Transport und Bauhilfsdienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind, und nicht befugt sind, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Mustafa, Zurhije, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.