B&E-Maßnahme Naumburg GmbH & Co. Projekt Flemminger Weg KG, Wiesbaden, Frankfurter Str. 39, 65189 Wiesbaden.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
B&E-Maßnahme Naumburg GmbH & Co. Projekt Flemminger Weg KG, Wiesbaden, Frankfurter Str. 39, 65189 Wiesbaden.Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers (AG Wiesbaden, HRB 20755) am 03.10.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
B&E-Maßnahme Naumburg GmbH & Co. Projekt Flemminger Weg KG, Wiesbaden, Frankfurter Str. 39, 65189 Wiesbaden.(Durchführung der Bodenordnungs- und Erschließungsmaßnahme "Flemminger Weg" in Naumburg, insbesondere die vollständige Erschließung dieser Maßnahme und die Veräußerung der dortigen Nettobaulandflächen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Frankfurter Str. 39, 65189 Wiesbaden. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: B&E-Maßnahme Naumburg GmbH, Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 25297), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 20755) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.