HRB 18879: B&K Melle GmbH, Melle, Johann-Uttinger-Straße 6 - 12, 49324 Melle. Bestellt als Geschäftsführer: Söcker, Werner, Mittelnkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 18879: Autohaus Walkenhorst Melle GmbH, Melle, Johann-Uttinger-Straße 6 - 12, 49324 Melle. Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: B&K Melle GmbH. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen bereinigt vorgetragen: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Bichowski, Markus Stefan, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒; Schöne, Peter, Glandorf, * ‒.‒.‒‒; Walkenhorst, Henry, Melle, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Hübener, Jörg, Nortrup, * ‒.‒.‒‒; Weller, Burkhard, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bensch, Frank, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Döbbelin, Thorsten, Neetze, * ‒.‒.‒‒; Grätz, Marcel, Adendorf, * ‒.‒.‒‒; Stock, Carsten, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18879: Autohaus Walkenhorst Melle GmbH, Melle, Johann-Uttinger-Straße 6 - 12, 49324 Melle. Der mit der Walkenhorst-Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Melle (Amtsgericht Osnabrück HRB 18919) am 07.09.2001 mit Änderungen vom 17.12.2009 und 22.11.2018 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.04.2022 zum 30.04.2022 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.