HRB 52376: B+B Media Company GmbH, Düsseldorf, Hildebrandtstraße 24 d, 40215 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden EPP Professional Puplishing Group GmbH am 23.11.2015 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 52376: B+B Media Company GmbH, Düsseldorf, Hildebrandtstraße 24 d, 40215 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.10.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.10.2015 mit der Hospitality Medien GmbH mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 22788) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 52376: B+B Media Company GmbH, Düsseldorf, Hildebrandtstraße 24 d, 40215 Düsseldorf. Prokura erloschen: Köster, Nikola, Recklingshausen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.10.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.10.2015 mit der EPP Professional Publishing Group GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 172756) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 52376:B+B Media Company GmbH, Düsseldorf, Hildebrandtstraße 24 d, 40215 Düsseldorf.Nicht mehr Geschäftsführer: Weijde, André, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rieck, Klaus Michael, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schlatmann, Rainer, Langenfeld, * ‒.‒.‒‒; Wimber, Kathrin, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Köster, Nikola, Recklingshausen, * ‒.‒.‒‒.
B+B Media Company GmbH, Düsseldorf, Hildebrandtstraße 24 d, 40215 Düsseldorf. Prokura erloschen: Sonnenberg, Marita, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Wimber, Kathrin, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
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