Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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Einzelprokura mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Paffendorf, Lennart, Zülpich, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.08.2022
Raspels |
8 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Industriestraße 29 A, 53909 Zülpich |
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a)
09.08.2022
Koch |
HRB 16616: B+P Holding GmbH, Zülpich, Industriestraße 27, 53909 Zülpich. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR.
HRB 16616: B+P Holding GmbH, Zülpich, Industriestraße 25, 53909 Zülpich. Änderung zur Geschäftsanschrift: Industriestraße 27, 53909 Zülpich. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Paffendorf, Katharina, Zülpich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16616: B+P Holding GmbH, Zülpich, Industriestraße 25, 53909 Zülpich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2018 mit der B+P Immobilien GmbH mit Sitz in Zülpich (Amtsgericht Bonn HRB 20714) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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