BÄKO Mecklenburg-Vorpommern eG, Grimmen (Zum Rauhen Berg 30, 18507 Grimmen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BÄKO HANSA eG (Amtsgericht Hamburg GnR 72) am 06.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BÄKO Mecklenburg-Vorpommern eG, Grimmen (Zum Rauhen Berg 30, 18507 Grimmen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 01.06.2011 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.06.2011 mit der BÄKO HANSA eG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg GnR 72) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BÄKO Mecklenburg-Vorpommern Bäcker- und Konditorengenossenschaft eG, Grimmen, (Zum Rauhen Berg 30, 18507 Grimmen).Die Generalversammlungen vom 29.09.2007 und vom 27.09.2008 haben die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: BÄKO Mecklenburg-Vorpommern eG.