BÄKO mitte Bäcker- und Konditoren- Genossenschaft eG Göttingen-Wolfenbüttel, Braunschweig, Halberstädter Straße 2 d, 38300 Wolfenbüttel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BÄKO Weser-Ems Bäcker- und Konditorengenossenschaft eG am 13.10.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
BÄKO mitte Bäcker- und Konditoren- Genossenschaft eG Göttingen-Wolfenbüttel, Braunschweig, Halberstädter Straße 2 d, 38300 Wolfenbüttel. Geschäftsanschrift: Halberstädter Straße 2 d, 38300 Wolfenbüttel. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 07.09.2010 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.09.2010 mit der BÄKO Weser-Ems Bäcker- und Konditorengenossenschaft eG mit Sitz in Oldenburg (Oldb.) (AG Oldenburg GnR 431) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.