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BÖAG Grundbesitz- und Beteiligungs GmbH, Hamburg (HRB 71690) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Rödingsmarkt 52
20459 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 71690
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die BÖAG Grundbesitz- und Beteiligungs GmbH aus Hamburg war im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 71690 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die BÖAG Grundbesitz- und Beteiligungs GmbH ihren Standort nicht geändert. Die BÖAG Grundbesitz- und Beteiligungs GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.08.2019)

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Registermeldungen 1

Calendar 14.09.2010
Löschung

BÖAG Grundbesitz- und Beteiligungs GmbH, Hamburg, (STELLAHAUS, Rödingsmarkt 52, 20459 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2010 mit der BÖAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 71693) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BÖAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft am 13.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der mit der BÖAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Hamburg (AG Hamburg HRB 71693) am 29.12.1999 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

14.09.2010
Registervorgang

Löschung 13.09.2010