HRB 7417: BÖHM Schaltanlagen GmbH, Ranstadt, Frankfurter Straße 56, 63691 Ranstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Glauburg beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Glauburg. Geschäftsanschrift: Auf den Stockäckern 17, 63695 Glauburg.
HRB 7417: BÖHM Schaltanlagen GmbH, Ranstadt, Frankfurter Straße 56, 63691 Ranstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 5 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen, § 7 (Tod eines Gesellschafters) wurde neu eingefügt, § 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen) wurde geändert, § 10 (Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte) wurde neu eingefügt. Weitere §§ wurden umbenannt. Bestellt als Geschäftsführer: Birken, Lutz, Echzell, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BÖHM Schaltanlagen GmbH, Ranstadt, Frankfurter Straße 56, 63691 Ranstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2012. Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 56, 63691 Ranstadt. Gegenstand: Herstellung von und Handel mit Niederspannungsverteilern, Niederspannungsschaltanlagen, elektronischen Steuerungen, Isolierstoffverteilungen, Zählerverteilungen, die Sonderanfertigung von Schaltschränken, USV Anlagen sowie Dienstleistungen und Service für NC-gesteuerte Maschinen und die Reparatur von elektronischen Baugruppen, außerdem die Durchführung von Elektroinstallationen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck notwendigen und fördernden oder nützlich erscheinenden Geschäfte und Maßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern und Prokuristen Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer und Prokuristen durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Böhm, Otmar Friedrich, Nidda, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Böhm, Stefanie, Friedrichsdorf, * ‒.‒.‒‒.