Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
01.02.2024
Krimmel
b)
Fall 7 |
HRB 17162: Bäckerei + Konditorei Mayer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Friedrich-Kahl-Straße 6, 60489 Frankfurt am Main. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 947/13 M) vom 18.01.2018 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse eingestellt.
HRB 17162:Bäckerei + Konditorei Mayer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Friedrich-Kahl-Straße 6, 60489 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Bäckerei + Konditorei Mayer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Friedrich-Kahl-Straße 6, 60489 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Friedrich-Kahl-Straße 6, 60489 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die VOM Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (HRB86670) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bäckerei + Konditorei Mayer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (Friedrich-Kahl-Straße 6, 60489 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Mayer Filial GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 43181) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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