Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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Einzelprokura:
Haß, Charlotte, Minden, * ‒.‒.‒‒
Haß, Alexander, Minden, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.10.2024
Ostermann |
HRB 4967: Bäckerei Bertermann GmbH, Minden, Lahder Str. 28, 32423 Minden. Nicht mehr Geschäftsführer: Haß, Martin, Backermeister, Minden. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Haß, Angela, Minden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bäckerei Bertermann GmbH, Minden, Lahder Str. 28, 32423 Minden. Einzelprokura: Treß, Martin, Minden, * ‒.‒.‒‒.
Bäckerei Bertermann GmbH, Minden, Lahder Str. 28, 32423 Minden. Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 15.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Haß Beteiligungs-GmbH, Minden (AG Bad Oeynhausen, HRB 5067) beschlossen. 70.000,00 EUR.
Bäckerei Bertermann GmbH, Minden, Lahder Str. 28, 32423 Minden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.03.2011 mit der Haß Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen, HRB 5067) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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