HRA 5554 PI: Bäckerei Olaf Balzer e.K., Marne, Süderstraße 40, 25709 Marne. Nicht mehr Prokurist: Hennig, Birgit; Änderung zu Nr. 2: Änderung der Vertretungsbefugnis und des Wohnorts. Balzer, Till, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen und mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Änderung zu Nr. 5: Änderung der Vertretungsbefugnis und des Wohnorts. Balzer, Nico, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen und mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
HRA 5554 PI: Bäckerei Olaf Balzer e.K., Marne, Süderstraße 40, 25709 Marne. Nunmehr Einzelprokura: Paustian, Carsten, mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
HRA 5554 PI: Bäckerei Olaf Balzer e.K., Marne, Süderstraße 40, 25709 Marne. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Balzer, Elke; 2. Balzer, Till, * ‒.‒.‒‒, Marne; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen, mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; 3. Hennig, Birgit, * ‒.‒.‒‒, Marne; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen, mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; 4. Paustian, Carsten, * ‒.‒.‒‒, Marne; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen, mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
Bäckerei Olaf Balzer e.K., Marne(Süderstraße 40, 25709 Marne, Die Herstellung und der Handel mit Backwaren und der Handel von Genusswaren aller Art.). Inhaber: Balzer, Olaf, * ‒.‒.‒‒, Marne. Einzelprokura: Balzer, Elke, * ‒.‒.‒‒, Marne. Einzelunternehmen. Das Einzelunternehmen ist entstanden durch Verschmelzung der d'BACKSTUV Ernst Balzer GmbH mit Sitz in Marne (Amtsgericht Pinneberg, HRB 555 ME) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..