Bäckerei u. Konditorei Leiders GmbH, Viersen, Düsseldorfer Straße 41, 41749 Viersen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08./31.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2009 und 31.08.2009 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Heribert Leiders in Viersen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bäckerei u. Konditorei Leiders GmbH, Viersen, Düsseldorfer Straße 41, 41749 Viersen.Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nicht mehr Liquidator nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Leiders, Heribert, Viersen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bäckerei u. Konditorei Leiders GmbH, Viersen, Düsseldorfer Straße 41, 41749 Viersen.Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Straße 41, 41749 Viersen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam verreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr bestellt als Liquidator: Leiders, Heribert, Bäckermeister, Viersen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.