HRB 236330: Bäckerei und Konditorei Kasprowicz GmbH, Pähl, Landkreis Weilheim-Schongau, Gut Kerschlach 1, 82396 Pähl. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wielenbacher Straße 17, 82396 Pähl.
HRB 236330: Bäckerei und Konditorei Kasprowicz GmbH, Pähl, Landkreis Weilheim-Schongau, Gut Kerschlach 1, 82396 Pähl. Bestellt: Geschäftsführer: Kasprowicz, Friedrich, Pähl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 236330: Bäckerei und Konditorei Kasprowicz GmbH, Pähl, Landkreis Weilheim-Schongau, Gut Kerschlach 1, 82396 Pähl. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2017. Geschäftsanschrift: Gut Kerschlach 1, 82396 Pähl. Gegenstand des Unternehmens: Handel, Herstellung und Vertrieb von Backwaren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kasprowicz, Julian, Neugreifenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Bäckerei und Konditorei Kasprowicz e.K mit dem Sitz in Pähl (Amtsgericht München HRA 107226) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.