HRB 19964: Bäckerei-Konditorei Schönstetter GmbH, Unterneukirchen, Carl-Benz-Str. 1, 84579 Unterneukirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb einer Bäckerei und Konditorei, einschließlich des Betriebs von Verkaufsfilialen und Cafés. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Huber, Maria Magdalena, Tüßling, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19964: Bäckerei-Konditorei Schönstetter GmbH, Unterneukirchen, Kastler Str. 2, 84579 Unterneukirchen. Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Str. 1, 84579 Unterneukirchen.
Bäckerei-Konditorei Schönstetter GmbH, Unterneukirchen, Kastler Str. 2, 84579 Unterneukirchen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2010. Geschäftsanschrift: Kastler Str. 2, 84579 Unterneukirchen. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Bäckerei und Konditorei. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Huber, Anton, Tüßling, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Bäckerei Schönstetter e. K. mit dem Sitz in Unterneukirchen (Amtsgericht Traunstein HRA 10290) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 29.03.2010. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.