Bäckermeister Blesgen GmbH, Königswinter (Kirchstraße 5, 53639 Königswinter). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers, der Firma Bäckermeister Blesgen e.K. mit Sitz in Königswinter (AG Siegburg HRA 4723), am 20.10.2006 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bäckermeister Blesgen GmbH, Königswinter (Kirchstraße 5, 53639 Königswinter). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den künftig unter der Firma Bäckermeister Blesgen e.K. in Königswinter (AG Siegburg 41 AR 421/2006) auftretenden Kaufmann Frank Blesgen, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.