GnR 238: Bäko Aachen, Bäcker- und Konditorengenossenschaft eingetragene Genossenschaft, Inden-Lamersdorf, Goltsteinstr. 68, 52459 Inden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BÄKO WEST eG Bäcker- und Konditorengenossenschaft am 19.08.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GnR 238: Bäko Aachen, Bäcker- und Konditorengenossenschaft eingetragene Genossenschaft, Inden-Lamersdorf, Goltsteinstr. 68, 52459 Inden. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 21.08.2016 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.06.2016 mit der BÄKO WEST eG Bäcker- und Konditorengenossenschaft mit Sitz in Willich (Amtsgericht Krefeld, GnR 251) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 238:Bäko Aachen, Bäcker- und Konditorengenossenschaft eingetragene Genossenschaft, Inden-Lamersdorf, Goltsteinstr. 68, 52459 Inden.Die Generalversammlung vom 16.09.2013 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 39 (Andere Ergebnisrücklagen) und 47 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Bäko Aachen, Bäcker- und Konditorengenossenschaft eingetragene Genossenschaft, Inden-Lamersdorf (Goltsteinstr. 68, 52459 Inden). Die Generalversammlung vom 10.09.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.