Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Die Liquidation ist beendet.
Die Gesellschaft ist erloschen. |
a)
11.01.2023
Unger |
HRB 231317: Bärenhöhle gGmbH, München, Franz-Joseph-Straße 19, 80801 München. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Dr. Rosenthal, Tobias Christopher, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Rosenthal, Michael, München, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 231317: Bärenhöhle gGmbH, München, Franz-Joseph-Straße 19, 80801 München. Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abs. (2) Nr. 7 (Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe) und Nr. 8 (Förderung des Natur- und Umweltschutzes) sowie mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 Nr.1 und 2 AO. Die Gesellschaft ermöglicht Kindern und Jugendlichen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, und im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 1 AO hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen eine adäquate Berufsbildung und fördert ihre kognitiven Fähigkeiten und ihre soziale Kompetenz. Kinder und Jugendliche in diesem Sinne sind Heranwachsende bis zur Volljährigkeit und Volljährige, solange sie sich noch in der Berufsbildung befinden. Die Gesellschaft verfolgt diesen Zweck insbesondere durch Übernahme der Aus- und Berufsbildungskosten und die Gewährung von Zuschüssen, insbesondere von Unterhaltszuschüssen, unter Berücksichtigung des Grades der persönlichen bzw. wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit; die Gewährung von Stipendien sowie die Vergabe von Geld- und Sachpreisen für außerordentliche Leistungen, bei vergleichbaren Leistungen auch unter Berücksichtigung des sozialen Engagements des Stipendiaten bzw. Preisträgers; die Unterstützung von kranken Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Übernahme von Behandlungskosten und die Finanzierung sonstiger, medizinisch angezeigter Maßnahmen, unter Berücksichtigung des Grades der persönlichen bzw. wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit und der Schwere der Krankheit; die Förderung von Einrichtungen, die die medizinische Behandlung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben, einschließlich von Forschungseinrichtungen, durch finanzielle Zuschüsse und Sachzuwendungen, auch in Form von projektbezogenen Unterstützungsleistungen; und die Förderung von Waisenhäusern und Kinderhorten durch finanzielle Zuschüsse und Sachzuwendungen. Die Gesellschaft fördert weiterhin den Natur- und Umweltschutz. Die Gesellschaft verfolgt diesen Zweck insbesondere durch die Unterstützung von Maßnahmen zur Aufklärung, Ausbildung und Fortbildung im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere aber im Bereich des Klimawandels; die Unterstützung und Förderung der Forschung und von modellhaften Untersuchungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes; und die Unterstützung von Maßnahmen des Klimaschutzes, des effizienten Umgangs mit Energie und der Schonung natürlicher Ressourcen. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks stellt die Gesellschaft unmittelbar und als Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Mittel werden wirtschaftlich hilfebedürftigen Personen im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 1 AO nur zur Verfügung gestellt, sofern und soweit diese ihre wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit anhand solcher Unterlagen nachgewiesen haben, die der Gesellschaft eine Prüfung der Voraussetzungen des § 53 Nr. 2 S. 1 AO anhand der Bezüge der zu unterstützenden Person im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 4 AO ermöglichen. Als Förderkörperschaft stellt die Gesellschaft gemäß § 58 Nr. 1 AO Mittel nur für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Verfügung; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
HRB 231317: Bärenhöhle gGmbH, München, Franz-Joseph-Straße 19, 80801 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2016. Geschäftsanschrift: Franz-Joseph-Straße 19, 80801 München. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abs. (2) Nr. 7 (Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe) und Nr. 8 (Förderung des Natur- und Umweltschutzes) sowie mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 Nr.1 und 2 AO. (2) Die Gesellschaft ermöglicht (i) Kindern und Jugendlichen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, und (ii) im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 1 AO hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen eine adäquate Berufsbildung und fördert ihre kognitiven Fähigkeiten und ihre soziale Kompetenz. Kinder und Jugendliche in diesem Sinne sind Heranwachsende bis zur Volljährigkeit und Volljährige, solange sie sich noch in der Berufsbildung befinden. Berufsbildung in diesem Sinne ist die schulische und universitäre Bildung einschließlich der Durchführung von Dissertationsvorhaben sowie die Erlernung eines Ausbildungsberufs. Die Förderung soll, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen, auf Jugendliche beschränkt werden, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gesellschaft verfolgt diesen Zweck insbesondere durch ? Übernahme der Aus- und Berufsbildungskosten und die Gewährung von Zuschüssen, insbesondere von Unterhaltszuschüssen, unter Berücksichtigung des Grades der persönlichen bzw. wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit; ? die Gewährung von Stipendien sowie die Vergabe von Geld- und Sachpreisen für außerordentliche Leistungen, bei vergleichbaren Leistungen auch unter Berücksichtigung des sozialen Engagements des Stipendiaten bzw. Preisträgers; ? die Unterstützung von kranken Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Übernahme von Behandlungskosten und die Finanzierung sonstiger, medizinisch angezeigter Maßnahmen, unter Berücksichtigung des Grades der persönlichen bzw. wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit und der Schwere der Krankheit; ? die Förderung von Einrichtungen, die die medizinische Behandlung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben, einschließlich von Forschungseinrichtungen, durch finanzielle Zuschüsse und Sachzuwendungen, auch in Form von projektbezogenen Unterstützungsleistungen; und ? die Förderung von Waisenhäusern und Kinderhorten durch finanzielle Zuschüsse und Sachzuwendungen. Die Gesellschaft fördert weiterhin den Natur- und Umweltschutz. Die Gesellschaft verfolgt diesen Zweck insbesondere durch ? die Unterstützung von Maßnahmen zur Aufklärung, Ausbildung und Fortbildung im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere aber im Bereich des Klimawandels; ? die Unterstützung und Förderung der Forschung und von modellhaften Untersuchungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes; und ? die Unterstützung von Maßnahmen des Klimaschutzes, des effizienten Umgangs mit Energie und der Schonung natürlicher Ressourcen. (3) Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks im Sinne von vorstehend Abs. (1) und (2 stellt die Gesellschaft unmittelbar und als Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Mittel werden wirtschaftlich hilfebedürftigen Personen im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 1 AO nur zur Verfügung gestellt, sofern und soweit diese ihre wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit anhand solcher Unterlagen nachgewiesen haben, die der Gesellschaft eine Prüfung der Voraussetzungen des § 53 Nr. 2 S. 1 AO anhand der Bezüge der zu unterstützenden Person im Sinne von § 53 Nr. 2 S. 4 AO ermöglichen. Als Förderkörperschaft stellt die Gesellschaft gemäß § 58 Nr. 1 AO Mittel nur für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Verfügung; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Rosenthal, Michael, München, * ‒.‒.‒‒; Dr. Rosenthal, Tobias Christopher, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.