HRA 110546: Bäuerle Grundstücks GmbH & Co. KG, Georgsmarienhütte, Neue Hüttenstr. 1, 49124 Georgsmarienhütte. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GMH Grundstücks GmbH & Co. KG am 17.11.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 110546: Bäuerle Grundstücks GmbH & Co. KG, Georgsmarienhütte, Neue Hüttenstr. 1, 49124 Georgsmarienhütte. Registerstelle berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Bäuerle Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück HRB 110858). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2016 mit der GMH Grundstücks GmbH & Co. KG mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtgericht Osnabrück HRA 110323) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.