Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft e G, Lübbecke, Rahdener Str. 83/85, 32312 Lübbecke. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Raiffeisen Lübbecker Land AG am 27.12.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft e G, Lübbecke, Rahdener Str. 83/85, 32312 Lübbecke. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 15.08.2012 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2012 mit der Raiffeisen Lübbecker Land AG mit Sitz in Stemshorn (Amtsgericht Walsrode HRB 202783) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bäuerliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft e G, Lübbecke, Rahdener Str. 83/85, 32312 Lübbecke. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2011 eingereicht worden. Danach soll die Bäuerlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaft e.G. als übertragender Rechtsträger mit der Raiffeisen Lübbecker Land AG (Amtsgericht Walsrode HRB 202783) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden.