Böckmann Pferde GmbH, Lastrup-Hamstrup, Osterfeld 7, 49688 Lastrup. Nicht mehr Geschäftsführer: Böckmann, Antonius, Dipl.-Ingenieur agr., Lastrup-Hamstrup. Bestellt als Geschäftsführer: Böckmann, Klaus, Lastrup, * ‒.‒.‒‒.
"Deckstation Antonius Böckmann GmbH", Lastrup-Hamstrup, Osterfeld 7, 49688 Lastrup.Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gesellschaftskapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Reit- und Ausbildungsstall Gilbert Böckmann GmbH mit Sitz in Lastrup-Hamstrup (AG Oldenburg, HRB 150666) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma, eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: Böckmann Pferde GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Kauf und Verkauf von Pferden, Betrieb einer Deck- und Zuchtstation mit Pferdebesamung, Ausbildung von Pferden und Erteilung von Reitunterricht sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Geschäftsführer: Böckmann, Gilbert, Lastrup/Hamstrup, * ‒.‒.‒‒.
Böckmann Pferde GmbH, Lastrup-Hamstrup, Osterfeld 7, 49688 Lastrup.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2010 mit der Reit- und Ausbildungsstall Gilbert Böckmann GmbH mit Sitz in Lastrup-Hamstrup (AG Oldenburg, HRB 150666) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.