HRB 104332 B: Böhm & Zumbrink Capital Management GmbH, Berlin, Caspar-Theyß-Straße 14a, 14193 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Zumbrink, Wolfgang; Nicht mehr Prokurist: 2. Heintzen, Lars; Nicht mehr Prokurist: 3. van der Merwe, Annelie; Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 08.09.2017 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 106036) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 104332 B: Böhm & Zumbrink Capital Management GmbH, Berlin, Caspar-Theyß-Straße 14a, 14193 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die FIDAL Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 106036) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 104332 B: Böhm & Zumbrink Capital Management GmbH, Berlin, Caspar-Theyß-Straße 14a, 14193 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Caspar-Theyß-Straße 14a, 14193 Berlin
HRB 104332 B: Firma / Name vormals: Böhm Kurze Zumbrink Capital Management GmbH, Berlin, Cicerostraße 26, 10709 Berlin. Firma: Böhm & Zumbrink Capital Management GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 6a (Beirat).
HRB 104332 B: Böhm Kurze Zumbrink Capital Management GmbH, Berlin, Cicerostraße 26, 10709 Berlin. Prokura: 2. Heintzen, Lars, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 3. van der Merwe, Annelie, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
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