Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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a)
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Hellmuth, Felix, Coburg, * ‒.‒.‒‒ |
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b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Meiningen vom 19.02.2025 (Az. IN 120/21) nach
Schlussverteilung aufgehoben worden. Von Amts wegen
eingetragen. |
a)
11.04.2025
Kirchner |
HRB 509311: Böhm Center of Technology GmbH, Zella-Mehlis, Böhmstraße 1, 98544 Zella-Mehlis. Von Amts wegen eingetragen: Prokuren erloschen: Fausel, Alexander, Eningen, * ‒.‒.‒‒; Tolksdörfer, Steffi, Suhl, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 509311: Böhm Center of Technology GmbH, Zella-Mehlis, Böhmstraße 1, 98544 Zella-Mehlis. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Hellmuth, Felix, Coburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Fausel, Alexander, Eningen, * ‒.‒.‒‒; Tolksdörfer, Steffi, Suhl, * ‒.‒.‒‒.
HRB 509311: Böhm Center of Technology GmbH, Zella-Mehlis, Böhmstraße 1, 98544 Zella-Mehlis. Die TITAN GmbH mit dem Sitz in Zella-Mehlis (Amtsgericht Jena HRB 510366) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 509311: Böhm Center of Technology GmbH, Zella-Mehlis, Böhmstraße 1, 98544 Zella-Mehlis. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der TITAN GmbH mit dem Sitz in Zella-Mehlis und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
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