Böhm GmbH, Glauchau, (Lindenstraße 14, 08371 Glauchau).Die Verschmelzung wurde am 21.10.2009 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Chemnitz, HRA 6654) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Böhm GmbH, Glauchau, (Lindenstraße 14, 08371 Glauchau).Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 06.10.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Robby Böhm (nunmehr: Robby Böhm e.Kfm. mit Niederlassung in Glauchau) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Böhm Küchenstudio GmbH, Glauchau (Rothmühlenweg 1, 08373 Glauchau). Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2004 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Böhm GmbH. Neuer Gegenstand: Handel mit Einbauküchen und Kleinmöbel aller Art, den dazu gehörigen technischen Geräten sowie deren Einbau, Montage und Serviceleistungen und der Handel und Einbau von industriell vorgefertigten Decken und Wandsystemen; Einbau von genormten Baufertigteilen und Raumausstattung.