Böhm Management GmbH & Co. KG, Wuppertal (Uhlenbruch 6, 42279 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Christian Böhm Management + Grundstücksentwicklung GmbH & Co. KG am 17.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Böhm Management GmbH & Co. KG, Wuppertal (Uhlenbruch 6, 42279 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.07.2005 mit der Christian Böhm Grundstücksentwicklung I GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 17028) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.