Böhme Kälte- und Klimatechnik GmbH, Freiburg im Breisgau (Heinrich-von-Stephan-Str. 15, 79100 Freiburg im Breisgau). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Böhme Kälte- und Klimatechnik e. K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700829) am 28.11.2007 erfolgt.
Böhme Kälte- und Klimatechnik GmbH, Freiburg im Breisgau (Heinrich-von-Stephan-Str. 15, 79100 Freiburg im Breisgau). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2007. Gegenstand: (1) 1. Ein- und Verkauf technischer Bauteile, Anlagen und Systeme, 2. Montage, Wartung und Reparatur von Kälte- und Klimaanlagen sowie weiterer technischen Bauteile, Anlagen und Systeme, 3. die Beratung hinsichtilch und Planung der in den Ziff. 1 und 2 bezeichneten Gegenstände 4. Projektleitung hinsichtlich der in den Ziff. 1 bis 3 bezeichneten Gegenstände, auch unter Einbeziehung von Subunternehmern, 5. Bau von Kühlhäusern, Handel mit Kühlmöbeln, 6. sänmtliche mit den in Ziff. 1 bis 5 bezeichneten Gegenständen in Zusammenhang stehenden oder diese fördernden Geschäft. (2) Die Gesellschaft kann insbesondere auch stille Gesellschafter an ihrem Geschäft beteiligen. (3) Die Gesellschaft kann in Verfolgung des Gesellschaftszweckes nach den vorstehenden Absätzen auch Leistungen bei ihren Gesellschaftern beziehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Böhme, Jens, Gundelfingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Jens Böhme hat als Inhaber der Firma "Böhme Kälte- und Klimatechnik e. K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700829) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.11.2007 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.