HRB 18936: Böld Logistik GmbH, Augsburg, Meierweg 10, 86154 Augsburg. Die Verschmelzung wurde am 17.08.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 9748).
HRB 18936: Böld Logistik GmbH, Augsburg, Meierweg 10, 86154 Augsburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Josef Böld Transporte GmbH (künftig Böld Logistik GmbH) mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 9748) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Böld Logistik GmbH, Augsburg, Meierweg 10, 86154 Augsburg.Geschäftsanschrift: Meierweg 10, 86154 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böld, Claus, Augsburg, * ‒.‒.‒‒.
Böld Logistik GmbH, Augsburg (Meierweg 10, 86154 Augsburg). Die Abspaltung wurde am 29.09.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 9748).
Böld Logistik GmbH, Augsburg (Meierweg 10, 86154 Augsburg). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 30.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 30.08.2005 Teile des Vermögens (Bereich Logistik) von der Josef Böld Transporte GmbH mit Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 9748) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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