HRB 7771: Bölke Tiefbaustoffe und Umwelttechnik -Bereich Queis- GmbH, Bonn, Auf der Kaiserfuhr 33, 53127 Bonn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bölke Immobilien GmbH & Co. KG am 19.02.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 7771: Bölke Tiefbaustoffe und Umwelttechnik -Bereich Queis- GmbH, Bonn, Auf der Kaiserfuhr 33, 53127 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.12.2017 mit der Bölke Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Landsberg (Amtsgericht Stendal HRA 3859) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7771: Bölke Tiefbaustoffe und Umwelttechnik -Bereich Queis- GmbH, Bonn, Auf der Kaiserfuhr 33, 53127 Bonn. Die Gesellschafterversammlung hat am 19.08.2016 beschlossen, das Stammkapital (DEM 750.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 383.468,91 um EUR 1,09 auf EUR 383.470,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. 383.470,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2016 und der Gesellschafterversammlung der Bölke Tiefbaustoffe und Umwelttechnik - Bereich Berlin - GmbH vom 19.08.2016 Teile ihres Vermögens - den Teilbetrieb Ost - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Bölke Tiefbaustoffe und Umwelttechnik - Bereich Berlin - GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 7772) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.