Bölle Automobile GmbH & Co. KG, Singen (Hohentwiel) (Georg-Fischer-Straße 55-57, 78224 Singen Hohentwiel). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der neu gegründeten Kommanditgesellschaft unter der Firma "Südstern - Bölle AG + Co KG", Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 701195) verschmolzen (Verschmelzung zur Neugründung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
78224 Singen
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Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG