HRB 41561: Böllhoff Immobilien GmbH, Bielefeld, Archimedesstr. 1-4, 33649 Bielefeld. Mit der Wilhelm Böllhoff GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRA 12987) als herrschendem Unternehmen ist am 21.10.2014 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafter beider Gesellschaften zugestimmt.
HRB 41561:Böllhoff Immobilien GmbH, Bielefeld, Archimedesstr. 1-4, 33649 Bielefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2014. Geschäftsanschrift: Archimedesstr. 1-4, 33649 Bielefeld. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb bzw. die Herstellung von Immobilien sowie die gewinnbringende Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von solchen Immobilien und Mobilen jeder Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, bestehende Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen au beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehen oder die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Stammkapital: 4.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böllhoff, Wilhelm Alexander, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Böllhoff, Michael Wolfgang, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Dr. Löffler, Carsten, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Böllhoff Immobilien GmbH & Co. KG, Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 15288) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.