Börsenverein des Deutschen Buchhandels - Landesverband Saarland e.V., Saarbrücken, (c/o Brigitte Gode, Adenauerstraße 145 a, 66399 MandelbachtalDie Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 04.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs.2 UmwG.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels - Landesverband Saarland e.V., Saarbrücken, (c/o Brigitte Gode, Adenauerstraße 145 a, 66399 Mandelbachtal). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 28.03.2012 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.05.2012 mit der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Hessen e.V. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, VR 3713 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.