HRA 5695 KI: Böttcher Immobilien GmbH & Co. KG, Kaltenkirchen, Hamburger Straße 54, 24568 Kaltenkirchen. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2021 ( UR Nr. 689 /2021 M des Notars Dr. Florian Möhrle in Hamburg ) und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Kommanditgesellschaft Gebr. Böttcher Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. mit Sitz in Oersdorf ( Amtsgericht Kiel, HRA 836 SE) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH & Co. KG