Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
4 |
|
|
b)
Nicht mehr Liquidator:
2. Hirsch, Stefan
Liquidator:
3.
Dyllick, Jan, * ‒.‒.‒‒, Duderstadt |
|
|
a)
26.07.2023
Verworrn |
3 |
|
|
a)
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind meh-
rere Liquidatoren bestellt, wird die
Gesellschaft durch sämtliche Liquida-
toren gemeinsam vertreten.
b)
Änderung zu Nr. 2:
nach Auflösung nunmehr
Liquidator:
Hirsch, Stefan, * ‒.‒.‒‒, Klein-
machnow |
|
b)
Die Gesellschaft ist durch Gesell-
schafterbeschluss aufgelöst. |
a)
20.02.2023
Wolschke |
HRA 201589: Bötzow Gastro GmbH & Co KG, Duderstadt, Hindenburgring 39, 37115 Duderstadt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bötzow Berlin GmbH & Co. KG am 12.09.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 201589: Bötzow Gastro GmbH & Co KG, Duderstadt, Hindenburgring 39, 37115 Duderstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2017 mit der Bötzow Berlin GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRA 45562 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 48128 B: Bötzow Gastro GmbH & Co KG, Duderstadt, Prenzlauer Allee 242, 10405 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Duderstadt; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Duderstadt verlegt (Amtsgericht Göttingen, HRA 201589). Neue Anschrift: Hindenburgring 39, 37115 Duderstadt
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